Moneymaxx Family

Moneymaxx Family*

MONEYMAXX Family ist eine spezielle Ausbildungsversicherung für Kinder und unterstützt den Vermögensaufbau für die Altersvorsorge. Mit der Moneymaxx Kinderversicherung kann frühzeitig für die Ausbildung, das Studium oder auch für die Selbstständigkeit vorgesorgt bzw. angespart werden.

Gesellschaft Moneymaxx
Tarifbezeichnung Family (Tarif FRVG 005 mit 2 Risikofragen)
   
Tarifkurzbeschreibung fondsgebundene Rentenversicherung
Wer ist die Zielgruppe? Eltern, Großeltern, Paten,
Wie viele Einzelfonds werden angeboten? über 40 Einzelfonds
Werden gemanagte Varianten angeboten? Ja, 3
Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? 5 Jahre vor Ablauf wir der VN informiert und empfohlen eine Kapitalsicherung durchzuführen. Es erfolgt keine automatische Umschichtung.
Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? Mindesteintrittsalter 0 Jahre, Höchsteintrittsalter 22 Jahre
Mindestbeitrag? 25€ monatlich
Mindestbeitragszahlungsdauer? ja, 5 Jahre
Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? Ja, Eintrittsalter mind. 18, max. 50 Jahre (Höchstendalter 60 Jahre)
Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? 27. Lebensjahr
Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? 27. Lebensjahr
Ist der Abschluss einer BU ohne Gesundheitsprüfung möglich? Nein
Gibt es eine Erhöhungsoption für die BU? Nein
Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? Nein
Ist diese Schulunfähigkeit in eine BU umwandelbar? Nein
Sind Nachversicherungen möglich? Nein
Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? Zusatzabsicherung bei Berufs-bzw. Grundunfähigkeit der mitversicherten Person (Mitversicherung)
Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? Rat und Information zu persönlichen Fragen rund um die Gesundheit und Ausbildung des Kindes, Informationen, Testberichte und Einkaufsempfehlungen für Kinderprodukte
sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? Pflegeoption: Möglichkeit des Abschlusses einer Pflegeversicherung (ohne Warte- und Karenzzeit) gegen Einmalbeitrag ohne Gesundheitsprüfung zum Beginn der Verlängerungsphase*), sofern die Aufschubzeit mind. 12 Jahre beträgt und der VN höchstens 67 Jahre alt ist.Beitragspause: Möglichkeit einer temporären Beitragsfreistellung während der Aufschubzeit**) bei Zahlungsschwierigkeiten des VN z.B. bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit mit mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
 
Abruf/Aufschub Abruf: Rentenbeginn kann bis zu 5 Jahre vorgezogen werden, jedoch frühestens auf den Monatsersten nach Vollendung des 60. LebensjahresAufschub: Rentenbeginn kann bis zu 5 Jahre hinausgeschoben werden
Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? Ja, jederzeit ab 250€ bis zum Rentenbeginn auch während der Verlängerungsphase, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres und solange keine Teilauszahlung in Anspruch genommen wurde
Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? Liquiditätsoption während der Aufschubzeit**): es kann einmal pro Kalenderjahr Geld entnommen werden. Mindestens 1000€ und mind. 1000€ muss im Vertrag verbleibenTeilauszahlung während der Verlängerung*): Bis zu 4 mal im Jahr kostenlos, darüber hinaus fällt eine Gebühr an. Mindestens 1000€ und maximal das Fondsvermögen abzüglich Gebühr
Was passiert bei Tod des Versorgers? VR übernimmt Beitragszahlung bis max. 27.Lebensjahr, wenn die Beitragssicherung bei Tod mit vereinbart wurde
Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? Aufschubzeit**): Beitragsrückgewähr, mindestens 100% des Fondsvermögens. Vor Vollendung des 7. Lebensjahres ist die Todesfallleistung auf 8000€ begrenztVerlängerungsphase*): 100% des Fondsvermögens

*

Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.