Erben & Verschenken
Die Situation 1
In den letzten Jahrzehnten wurden in Deutschland große Vermögenswerte geschaffen, die nun nach und nach an die nachfolgende Generation übertragen werden.
Der Vermögenswert vieler Erschaften und Schenkungen übersteigt die erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungssteuerlichen Freibeträge bei weitem und führt bei den Erben und / oder Beschenkten zu erheblichen Erbschaftsteuerzahlungen bzw. Schenkungssteuerzahlungen.
Wer seine Nachkommen vor höheren Steuern für Erbschaften bewahren möchte, sollte sein Vermögen vorbereitend strukturieren und frühzeitig Vermögensteile übertragen.
Die Situation 2
Bei konventionellen Versicherungslösungen besteht das Problem, dass die Auszahlung selten zum exakt richtigen Zeitpunkt stattfindet. Klassische Kapitallebensversicherungen werden oft schon weit vor dem Erbfall ausgezahlt. Reine Risikoversicherungen enden oft mit dem 75. Lebensjahr und berücksichtigen damit nicht die zunehmende Lebenserwartung.
Die Folgen
- Immobilien müssen schnell und damit oft mit Verlust veräußert werden. Das heißt auch, besondere Werte – beispielsweise das Elternhaus – können oft nicht erhalten werden.
- Wertpapiere werden auch in ungünstigen Börsenzeiten mit Verlust zu Geld gemacht.
- Familienbetriebe geraten aus Liquiditätsmangel in finanzielle Probleme.
- Über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen fließen den Hinterbliebenen gemindert zu.
Die möglichen Probleme:
- Der Wert vieler Hinterlassenschaften kann die erberbschaftsteuerlichen Freibeträge übersteigen und führt dann bei den Erben häufig zu nicht unerheblichen Steuerzahlungen.
- Es fehlt die Liquidität, um übrige Erben auszuzahlen.
- Bei geerbten Immobilien kann z. B. der Erbe seine Geschwister nicht auszahlen.
- Pflichtteilsberechtigte Personen, wie z. B. Kinder, Eltern usw., die nicht im Testament berücksichtigt wurden,können nicht ausbezahlt werden.
- Vermächtnisse, die der Erblasser im Testament fest- festgelegt hat (z. B. für nicht verwandte nahestehende
- Person o. ä.), können nicht erfüllt werden.
Die Lösung - Lebenslange Risikoversicherungen
Die lebenslange Risikoversicherung bewirkt, dass die Liquiditätsbelastungen der Hinterbliebenen durch Erbschaftsteuer und/oder Pflichtteile deutlich geringer ausfällt und wertvolle Besitztümer nicht unter Wert veräußert werden müssen.
Die Risikolebensversicherung läuft lebenslang und hat somit nur einen Todesfallschutz ( das reduziert die Prämien spürbar ). Die über die gesamte Laufzeit angesammelten Kapitalerträge sind bei der lebenslangen Todesfallabsicherung einkommensteuerfrei.
Was kann man bei bei Vorerkrankungen tun ?
Sie sind 50 oder älter und haben evtl. das eine oder anderere gesundheitliche Problem ? In diesem Fall empfehlen sich Tarife ohne Gesundheitsfragen mit einer kurzen Aufbauzeit. Hohe Versicherungssummen, auch über € 100.000 sind möglich.
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Die Lösung 2
Eine lebenslange kapitalbildende Lebensversicherung wird auf das Leben des Vererbenden abgeschlossen. Bei dessen Tod wird die versicherte Leistung steuerfrei an den Erben ausgezahlt. Für die Auszahlung ist der Erbe direkt begünstigt.
Aufgrund der Kapitalbildung besteht die zusätliche Möglichkeit über das angesparte Kaptial im Rahmen der Tarife und gesetzlichen Möglichkeiten zu verfügen.
Die Tarife haben zwar eine höhere Prämie als reine Risikoversicherungen, es empfiehlt sich beide Varianten durchrechnen.