Pensionszusage
Leitende Angestellte & Geschäftsführer-Versorgung
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und leitende Angestellte haben in der Regel Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Aber auf Bezüge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Leistungen gewährt. Daher ist die Versorgungslücke besonders hoch. |
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind zumeist sozialversicherungsfrei. D.h., häufig bestehen gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Ihr Vorteil: |
So funktioniert es.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält eine Versorgungszusage seitens der GmbH, die in der Regel über Alters-, Hinterbliebenen- und / oder Invaliditätsleistungen erteilt wird.
- Wie bei einer herkömmlichen Direktzusage auch, sind Pensionsrückstellungen für diese Zusage zu bilden. Die Rückstellungen in der Bilanz stellen einen Steuer mindernden Aufwand dar.
- Auch die späteren Pensionszahlungen sind Betriebsausgaben.
- Risikoentlastung im Versorgungsfall.
- Eine Rückdeckungsversicherung sorgt für die Sicherstellung der Leistungen im Versorgungsfall und entlastet die GmbH - wahlweise- ganz oder teilweise von ihrem Versorgungsrisiko.
Ihre Möglichkeiten:
- Bildung von Pensionsrückstellungen stellt steuermindernden Aufwand dar
- Liquiditätsvorteile durch Mittelverbleib im Unternehmen
- Pensionsauszahlung ist Betriebsausgabe
- Zielgruppengerichtete Gestaltung der Zusage möglich
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Finanzierungsalternativen wie z.B. Versicherungen, Fonds, unternehmensinterne Finanzierungen
- Unbeschränkte Leistungshöhe
- Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation
