Pensionszusage

Leitende Angestellte & Geschäftsführer-Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und leitende Angestellte haben in der Regel Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Aber auf Bezüge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Leistungen gewährt. Daher ist die Versorgungslücke besonders hoch.


Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind zumeist sozialversicherungsfrei. D.h., häufig bestehen gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ihr Vorteil:
Gesellschafter-Geschäftsführer haben eine Doppelfunktion als Unternehmer und Arbeitnehmer. Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung können Gesellschafter mit Stimmrecht selbst ausgestalten.

So funktioniert es.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält eine Versorgungszusage seitens der GmbH, die in der Regel über Alters-, Hinterbliebenen- und / oder Invaliditätsleistungen erteilt wird.

Ihre Möglichkeiten:

Betriebliche Alterversorgungen

Geschäftsführer Versorgung Als Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH können Sie viele Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen.

Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer haben eine steuerlich interessante Doppelfunktion als Unternehmer und Arbeitnehmer.

Unterstützungskasse Die Finanzierung einer U-Kasse kann sowohl im Wege des Gehaltsverzichts oder als Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen.

Pensionsfonds Der Pensionsfonds wird aus steuerbegünstigten Beiträgen des Arbeitgebers oder auch durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers gespeist.

Pensionskasse Eine Pensionskasse ist ein kleines selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, das im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung durchführt.

Direktversicherung Die Direktversicherung ist eine besondere Lebensversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen.

Zeitwertkonto Zeitwertkonten können als paralleler Durchführungsweg zu den bekannten fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge gesehen werden.